Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit



Nachhaltigkeit in der Lieferkette,

ist ein wichtiges strategisches Ziel und somit auch die Prüfung

vorab und vor Ort, ob Lieferanten nachhaltig handeln und  entsprechend würdige Umweltschutz

und gute Arbeitsbedingungen vorliegen.

Ethisches Verhalten und Nachhaltigkeit im Sinne von rechtlicher, ökonomischer, ökologischer und sozialer Verantwortung sind wesentliche Bestandteile der BAUTZ GMBH.

Dazu gehören auch langfristige und vertrauensvolle Partnerschaften

und das gesetzeskonforme Verhalten der Lieferanten.

Die BAUTZ GMBH bezieht bei Lieferanten weltweit Waren und Dienstleistungen,

um mit innovativen Produkten den nachhaltigen Erfolg sowohl des

Unternehmens als auch seiner Kunden zu sichern.

Die Richtlinie für Nachhaltigkeit gilt weltweit für alle Lieferanten und deren Mitarbeitende sowie für die Mitarbeitenden der  BAUTZ GMBH.

Von seinen Lieferanten erwartet  die BAUTZ GMBH, die in diesem Kodex festgelegten Prinzipien in ihren Unternehmen umzusetzen. Es liegt in der Verantwortung der Lieferanten, die Einhaltung der im Folgenden aufgeführten Grundsätze in der eigenen Lieferkette zu überprüfen.


Die in der Richtlinie für Nachhaltigkeit aufgeführten Grundsätze orientieren sich am Inhalt

folgender Konventionen und Standards:


- Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UN)

- Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche

   Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

- Vereinbarungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)

- Charta für nachhaltige Entwicklung der Internationalen Handelskammer (ICC)

- SA8000 (Standard für sozial verantwortliche Unternehmensführung)

- Dodd-Frank Act zu Konfliktmineralien Geschäftsethik


Einhaltung von Gesetzesvorschriften

Die Lieferanten der BAUTZ GMBH verpflichten sich, jeweils anwendbare Gesetzesvorschriften einzuhalten, die

Menschenrechte zu respektieren und insbesondere die Würde des Menschen zu wahren.


Verbot von Korruption

BAUTZ GMBH toleriert von ihren Lieferanten keine Form von Korruption, wie die Bestechung oder die Gewährung

oder Annahme von unrechtmäßigen Vorteilen, ungeachtet, ob diese direkt oder über Mittelsmänner an

Privatpersonen oder hoheitliche Amtsträger erfolgen. Verboten sind insbesondere die Ausrichtung

 (aktive Bestechung, Vorteilsgewährung) und die Annahme (passive Bestechung, Vorteilsannahme) von Zuwendungen, die den Zweck haben, einen widerrechtlichen Vorteil zu erlangen.


Fairer Wettbewerb

BAUTZ GMBH erwartet, dass ihre Lieferanten die internationalen und nationalen Gesetze zur Wahrung des fairen

Wettbewerbs einhalten. Hierzu gehören die Bestimmungen über den unlauteren Wettbewerb und die

Kartellgesetze. Absprachen mit Konkurrenten über Preise, Verkaufskonditionen, Mengenbeschränkungen,

Gebietsaufteilungen oder über Angebote bei öffentlichen Ausschreibungen etc. sind strengstens verboten.


Geistiges Eigentum

Die Lieferanten schützen das geistige Eigentum der BAUTZ GMBH wie zum Beispiel Patente, Marken,

Urheberrechte, Design, Geschäftsgeheimnisse, Muster, Modelle sowie Know-how und respektieren das geistige

Eigentum Dritter. Die Lieferanten stellen insbesondere sicher, dass die an BAUTZ GMBH gelieferten Produkte das

geistige Eigentum Dritter nicht verletzen.


Produktsicherheit

BAUTZ GMBH Produkte und Dienstleistungen sowie die von ihren Lieferanten bezogenen Produkte gefährden

weder Mensch noch Umwelt und erfüllen die vereinbarten beziehungsweise gesetzlich vorgeschriebenen Normen

bezüglich Produktsicherheit. Die Lieferanten sind verpflichtet, Angaben zum sicheren Gebrauch klar zu

kommunizieren.


Achtung der Menschenrechte

Verbot von Zwangsarbeit und Kinderarbeit

duldet keine Zwangs- und Kinderarbeit, weder bei sich noch bei ihren Lieferanten. Das Mindestalter

für die Zulassung zu einer Beschäftigung nach Maßgabe der jeweils geltenden staatlichen Regelungen ist von den

Lieferanten einzuhalten. Falls keine nationalen Rechtsvorschriften existieren, gelangen die Kernarbeitsnormen der

ILO zur Anwendung.


Verbot jeglicher Diskriminierung

BAUTZ GMBH toleriert keinerlei Diskriminierung und erwartet von ihren Lieferanten, dass sie jegliche Art von

Diskriminierung wie beispielsweise aufgrund des Geschlechts, Familienstands, der Rasse, Hautfarbe, Herkunft,

Religionszugehörigkeit, sexuellen Orientierung, einer Behinderung, politischen Anschauung oder anderen

persönlichen Merkmalen in ihrer Organisation untersagen.


Verbot von Disziplinarstrafen

BAUTZ GMBH verlangt von ihren Lieferanten, Mitarbeitende in keiner Form physisch oder psychisch zu bestrafen.

Das gilt insbesondere dann, wenn Mitarbeitende in gutem Glauben Unternehmenspraktiken melden, die gegen

nationale, internationale oder interne Bestimmungen verstoßen.


Arbeitsbedingungen  - Arbeitssicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Das oberste Ziel von BAUTZ GMBH ist ein unfallfreier Arbeitsplatz. Alle Lieferanten sind verpflichtet, die

Arbeitssicherheitsvorschriften an ihren Standorten einzuhalten. Jeder Lieferant hat Richtlinien und Verfahren zur

Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz einzuführen und diese für seine Mitarbeitenden offenzulegen, damit

Unfälle und Berufskrankheiten vermieden werden können.


Existenzsichernde Löhne

fordert von ihren Lieferanten, dass sie sich ihrer sozialen Verantwortung gegenüber ihren

Mitarbeitenden bewusst sind und dass deren Vergütung und Arbeitszeit fair und angemessen sind. Der Lieferant

gewährt seinen Mitarbeitenden die ihnen per Gesetz oder Vertrag zustehenden Sozialleistungen.


Arbeitszeiten

BAUTZ GMBH erwartet von ihren Lieferanten, dass deren Mitarbeitende einen Ausgleich zwischen Arbeit und

Freizeit finden können und dass die jeweils geltende nationale Gesetzgebung zur Arbeitszeit eingehalten wird. Die

Mitarbeitenden haben Anspruch auf einen geregelten Jahresurlaub.


Vereinigungsfreiheit

BAUTZ GMBH erwartet, dass ihre Lieferanten eine offene und konstruktive Kommunikation mit ihren

Beschäftigten und Arbeitnehmervertretern pflegen. Die Beschäftigten haben das Recht auf Kollektivverhandlungen

und darauf, sich in Gewerkschaften zu organisieren. Sollten in einem Land aus politischen Gründen

keine Gewerkschaften zugelassen sein, muss der Lieferant unabhängige Zusammenschlüsse in einer anderen Form

ermöglichen. Die Lieferanten dürfen Beschäftigte, die sich als Arbeitnehmervertreter engagieren, nicht

diskriminieren.


Einhaltung von Umweltstandards Umweltgesetzgebung

BAUTZ GMBH erwartet von ihren Lieferanten, dass sie die jeweils geltenden nationalen Umweltgesetze einhalten.


Vermeidung und Minderung von Umweltbelastungen

BAUTZ GMBH erwartet von ihren Lieferanten, dass sie die Emissionen im Produktionsprozess reduzieren,

belastende Emissionen kontrollieren und vor deren Freisetzung in die Umwelt soweit möglich aufbereiten. Abfälle

werden so weit wie möglich vermieden oder rezykliert. Die Lieferanten der BAUTZ GMBH entwickeln Verfahren,

die den Transport, die Lagerung sowie die gefahrenlose und umweltfreundliche Behandlung und Entsorgung von

Abfällen regeln.


Verantwortungsbewusste Rohstoffbeschaffung

Die Lieferanten der BAUTZ GMBH unterstützen Aktivitäten, die eine verantwortungsbewusste

Rohstoffbeschaffung sicherstellen. Die Beschaffung und der Einsatz von Rohstoffen, die rechtswidrig oder durch

ethisch verwerfliche oder unzumutbare Maßnahmen erlangt wurden, sind zu vermeiden. Die Verwendung von

Rohstoffen wie zum Beispiel Konfliktmineralien, die von Embargos oder sonstigen Einfuhrbeschränkungen

betroffen sind, ist auszuschließen. Die Lieferanten sind daher verpflichtet, diese Rohstoffe in hergestellten

Produkten in der Lieferkette zu identifizieren und die Herkunft und Bezugsquellen der von ihnen verwendeten

Rohstoffe offenzulegen.


Vermeiden von gefährlichen Substanzen

Substanzen, deren Freisetzung eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellt, sind zu vermeiden. Die

Lieferanten der BAUTZ GMBH unterhalten ein Gefahrenstoffmanagement, das den sicheren Gebrauch und

Transport sowie die sichere Lagerung, Wiederaufbereitung, Wiederverwendung und Entsorgung sicherstellt.


Umweltverträgliche Produkte

Die Lieferanten der BAUTZ GMBH achten bei der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen darauf, dass

deren Verwendung sparsam im Verbrauch von Energie und natürlichen Ressourcen ist. Die Produkte sollten sich

möglichst für eine Wiederverwendung, Rezyklierung oder gefahrlose Entsorgung eignen.

Die an BAUTZ GMBH gelieferten Produkte enthalten keine besorgniserregenden Stoffe, die unter die REACH Verordnungsfallen. Gegebenenfalls sind betroffene Inhaltsstoffe an BAUTZ GMBH vorgängig zu melden.

Materialien oder Zukaufteile, die nicht den RoHS-Vorgaben entsprechen, sind vom Lieferanten in Absprache mit

BAUTZ GMBH zu substituieren. Bei Bedarf ist vom Lieferanten der BAUTZ GMBH eine EU-Konformitätserklärung

bezüglich der Einhaltung der RoHS-Richtlinie auszustellen.


Managementsysteme

BAUTZ GMBH erwartet von ihren Lieferanten, dass sie Managementsysteme unterhalten, um die Einhaltung der in

dieser Richtlinie für Nachhaltigkeit aufgeführten Grundsätze zu gewährleisten. BAUTZ GMBH bevorzugt Lieferanten,

die aktiv ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO TS 16949, ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 sowie

OHSAS 18001 für Arbeitssicherheit oder gleichwertige Systeme umsetzen.


Umsetzung - Überwachung und Nachweispflicht

Der Lieferant hat auf Anfrage alle notwendigen Informationen zu einer Ersteinschätzung korrekt und umfassend im

Rahmen einer Selbstbeurteilung mitzuteilen.

Er stellt darüber hinaus sonstige Informationen zur Verfügung, die die Einhaltung der Richtlinie für Nachhaltigkeit

nachweisen. BAUTZ GMBH hat das Recht, die Umsetzung dieses Kodex zu kontrollieren und anhand von

Lieferanten-Audits zu überprüfen.

Der Lieferant hat BAUTZ GMBH unaufgefordert über Ereignisse zu unterrichten, die den Grundsätzen der

Richtlinie für Nachhaltigkeit entgegenstehen.


Nichterfüllung

Jeder Verstoß gegen die in der BAUTZ GMBH Richtlinie für Nachhaltigkeit genannten Grundsätze und

Anforderungen stellt eine wesentliche Vertragsverletzung durch den Lieferanten dar. BAUTZ GMBH behält sich

das Recht vor, bei Nichterfüllung der Richtlinie für Nachhaltigkeit Abhilfemaßnahmen zu fordern, die innerhalb

einer von BAUTZ GMBH gesetzten, angemessenen Frist umzusetzen sind. Bei Nichteinhaltung der Frist oder bei

schwerem Verstoß gegen die in der Richtlinie für Nachhaltigkeit genannten Grundsätze und Anforderungen hat

BAUTZ GMBH das Recht, die Zusammenarbeit gegebenenfalls fristlos zu beenden.

Für Fragen und weitere Auskünfte steht wir Ihnen unter OFFICE@BAUTZ-WELDING.COM gerne zur Verfügung.


Als Lieferant wurden wir von  Herstellern/AUTOMOBILINDUSTRIE auditiert

Die BAUTZ GMBH erfüllt die Nachhaltigkeitsanforderungen , die seit 2006 im Code of Conduct für

Geschäftspartner und seit 2014 zudem in den Lieferverträgen verankert sind.


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