Nachhaltigkeit in der Lieferkette,
ist ein wichtiges strategisches Ziel und somit auch die Prüfung
vorab und vor Ort, ob Lieferanten nachhaltig handeln und entsprechend würdige Umweltschutz
und gute Arbeitsbedingungen vorliegen.
Ethisches Verhalten und Nachhaltigkeit im Sinne von rechtlicher, ökonomischer, ökologischer und sozialer Verantwortung sind wesentliche Bestandteile der BAUTZ GMBH.
Dazu gehören auch langfristige und vertrauensvolle Partnerschaften
und das gesetzeskonforme Verhalten der Lieferanten.
Die BAUTZ GMBH bezieht bei Lieferanten weltweit Waren und Dienstleistungen,
um mit innovativen Produkten den nachhaltigen Erfolg sowohl des
Unternehmens als auch seiner Kunden zu sichern.
Die Richtlinie für Nachhaltigkeit gilt weltweit für alle Lieferanten und deren Mitarbeitende sowie für die Mitarbeitenden der BAUTZ GMBH.
Von seinen Lieferanten erwartet die BAUTZ GMBH, die in diesem Kodex festgelegten Prinzipien in ihren Unternehmen umzusetzen. Es liegt in der Verantwortung der Lieferanten, die Einhaltung der im Folgenden aufgeführten Grundsätze in der eigenen Lieferkette zu überprüfen.
Die in der Richtlinie für Nachhaltigkeit aufgeführten Grundsätze orientieren sich am Inhalt
folgender Konventionen und Standards:
- Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UN)
- Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).
- Vereinbarungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
- Charta für nachhaltige Entwicklung der Internationalen Handelskammer (ICC)
- SA8000 (Standard für sozial verantwortliche Unternehmensführung)
- Dodd-Frank Act zu Konfliktmineralien Geschäftsethik
Einhaltung von Gesetzesvorschriften
Die Lieferanten der BAUTZ GMBH verpflichten sich, jeweils anwendbare Gesetzesvorschriften einzuhalten, die
Menschenrechte zu respektieren und insbesondere die Würde des Menschen zu wahren.
Verbot von Korruption
BAUTZ GMBH toleriert von ihren Lieferanten keine Form von Korruption, wie die Bestechung oder die Gewährung
oder Annahme von unrechtmäßigen Vorteilen, ungeachtet, ob diese direkt oder über Mittelsmänner an
Privatpersonen oder hoheitliche Amtsträger erfolgen. Verboten sind insbesondere die Ausrichtung
(aktive Bestechung, Vorteilsgewährung) und die Annahme (passive Bestechung, Vorteilsannahme) von Zuwendungen, die den Zweck haben, einen widerrechtlichen Vorteil zu erlangen.
Fairer Wettbewerb
BAUTZ GMBH erwartet, dass ihre Lieferanten die internationalen und nationalen Gesetze zur Wahrung des fairen
Wettbewerbs einhalten. Hierzu gehören die Bestimmungen über den unlauteren Wettbewerb und die
Kartellgesetze. Absprachen mit Konkurrenten über Preise, Verkaufskonditionen, Mengenbeschränkungen,
Gebietsaufteilungen oder über Angebote bei öffentlichen Ausschreibungen etc. sind strengstens verboten.
Geistiges Eigentum
Die Lieferanten schützen das geistige Eigentum der BAUTZ GMBH wie zum Beispiel Patente, Marken,
Urheberrechte, Design, Geschäftsgeheimnisse, Muster, Modelle sowie Know-how und respektieren das geistige
Eigentum Dritter. Die Lieferanten stellen insbesondere sicher, dass die an BAUTZ GMBH gelieferten Produkte das
geistige Eigentum Dritter nicht verletzen.
Produktsicherheit
BAUTZ GMBH Produkte und Dienstleistungen sowie die von ihren Lieferanten bezogenen Produkte gefährden
weder Mensch noch Umwelt und erfüllen die vereinbarten beziehungsweise gesetzlich vorgeschriebenen Normen
bezüglich Produktsicherheit. Die Lieferanten sind verpflichtet, Angaben zum sicheren Gebrauch klar zu
kommunizieren.
Achtung der Menschenrechte
Verbot von Zwangsarbeit und Kinderarbeit
duldet keine Zwangs- und Kinderarbeit, weder bei sich noch bei ihren Lieferanten. Das Mindestalter
für die Zulassung zu einer Beschäftigung nach Maßgabe der jeweils geltenden staatlichen Regelungen ist von den
Lieferanten einzuhalten. Falls keine nationalen Rechtsvorschriften existieren, gelangen die Kernarbeitsnormen der
ILO zur Anwendung.
Verbot jeglicher Diskriminierung
BAUTZ GMBH toleriert keinerlei Diskriminierung und erwartet von ihren Lieferanten, dass sie jegliche Art von
Diskriminierung wie beispielsweise aufgrund des Geschlechts, Familienstands, der Rasse, Hautfarbe, Herkunft,
Religionszugehörigkeit, sexuellen Orientierung, einer Behinderung, politischen Anschauung oder anderen
persönlichen Merkmalen in ihrer Organisation untersagen.
Verbot von Disziplinarstrafen
BAUTZ GMBH verlangt von ihren Lieferanten, Mitarbeitende in keiner Form physisch oder psychisch zu bestrafen.
Das gilt insbesondere dann, wenn Mitarbeitende in gutem Glauben Unternehmenspraktiken melden, die gegen
nationale, internationale oder interne Bestimmungen verstoßen.
Arbeitsbedingungen - Arbeitssicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Das oberste Ziel von BAUTZ GMBH ist ein unfallfreier Arbeitsplatz. Alle Lieferanten sind verpflichtet, die
Arbeitssicherheitsvorschriften an ihren Standorten einzuhalten. Jeder Lieferant hat Richtlinien und Verfahren zur
Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz einzuführen und diese für seine Mitarbeitenden offenzulegen, damit
Unfälle und Berufskrankheiten vermieden werden können.
Existenzsichernde Löhne
fordert von ihren Lieferanten, dass sie sich ihrer sozialen Verantwortung gegenüber ihren
Mitarbeitenden bewusst sind und dass deren Vergütung und Arbeitszeit fair und angemessen sind. Der Lieferant
gewährt seinen Mitarbeitenden die ihnen per Gesetz oder Vertrag zustehenden Sozialleistungen.
Arbeitszeiten
BAUTZ GMBH erwartet von ihren Lieferanten, dass deren Mitarbeitende einen Ausgleich zwischen Arbeit und
Freizeit finden können und dass die jeweils geltende nationale Gesetzgebung zur Arbeitszeit eingehalten wird. Die
Mitarbeitenden haben Anspruch auf einen geregelten Jahresurlaub.
Vereinigungsfreiheit
BAUTZ GMBH erwartet, dass ihre Lieferanten eine offene und konstruktive Kommunikation mit ihren
Beschäftigten und Arbeitnehmervertretern pflegen. Die Beschäftigten haben das Recht auf Kollektivverhandlungen
und darauf, sich in Gewerkschaften zu organisieren. Sollten in einem Land aus politischen Gründen
keine Gewerkschaften zugelassen sein, muss der Lieferant unabhängige Zusammenschlüsse in einer anderen Form
ermöglichen. Die Lieferanten dürfen Beschäftigte, die sich als Arbeitnehmervertreter engagieren, nicht
diskriminieren.
Einhaltung von Umweltstandards Umweltgesetzgebung
BAUTZ GMBH erwartet von ihren Lieferanten, dass sie die jeweils geltenden nationalen Umweltgesetze einhalten.
Vermeidung und Minderung von Umweltbelastungen
BAUTZ GMBH erwartet von ihren Lieferanten, dass sie die Emissionen im Produktionsprozess reduzieren,
belastende Emissionen kontrollieren und vor deren Freisetzung in die Umwelt soweit möglich aufbereiten. Abfälle
werden so weit wie möglich vermieden oder rezykliert. Die Lieferanten der BAUTZ GMBH entwickeln Verfahren,
die den Transport, die Lagerung sowie die gefahrenlose und umweltfreundliche Behandlung und Entsorgung von
Abfällen regeln.
Verantwortungsbewusste Rohstoffbeschaffung
Die Lieferanten der BAUTZ GMBH unterstützen Aktivitäten, die eine verantwortungsbewusste
Rohstoffbeschaffung sicherstellen. Die Beschaffung und der Einsatz von Rohstoffen, die rechtswidrig oder durch
ethisch verwerfliche oder unzumutbare Maßnahmen erlangt wurden, sind zu vermeiden. Die Verwendung von
Rohstoffen wie zum Beispiel Konfliktmineralien, die von Embargos oder sonstigen Einfuhrbeschränkungen
betroffen sind, ist auszuschließen. Die Lieferanten sind daher verpflichtet, diese Rohstoffe in hergestellten
Produkten in der Lieferkette zu identifizieren und die Herkunft und Bezugsquellen der von ihnen verwendeten
Rohstoffe offenzulegen.
Vermeiden von gefährlichen Substanzen
Substanzen, deren Freisetzung eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellt, sind zu vermeiden. Die
Lieferanten der BAUTZ GMBH unterhalten ein Gefahrenstoffmanagement, das den sicheren Gebrauch und
Transport sowie die sichere Lagerung, Wiederaufbereitung, Wiederverwendung und Entsorgung sicherstellt.
Umweltverträgliche Produkte
Die Lieferanten der BAUTZ GMBH achten bei der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen darauf, dass
deren Verwendung sparsam im Verbrauch von Energie und natürlichen Ressourcen ist. Die Produkte sollten sich
möglichst für eine Wiederverwendung, Rezyklierung oder gefahrlose Entsorgung eignen.
Die an BAUTZ GMBH gelieferten Produkte enthalten keine besorgniserregenden Stoffe, die unter die REACH Verordnungsfallen. Gegebenenfalls sind betroffene Inhaltsstoffe an BAUTZ GMBH vorgängig zu melden.
Materialien oder Zukaufteile, die nicht den RoHS-Vorgaben entsprechen, sind vom Lieferanten in Absprache mit
BAUTZ GMBH zu substituieren. Bei Bedarf ist vom Lieferanten der BAUTZ GMBH eine EU-Konformitätserklärung
bezüglich der Einhaltung der RoHS-Richtlinie auszustellen.
Managementsysteme
BAUTZ GMBH erwartet von ihren Lieferanten, dass sie Managementsysteme unterhalten, um die Einhaltung der in
dieser Richtlinie für Nachhaltigkeit aufgeführten Grundsätze zu gewährleisten. BAUTZ GMBH bevorzugt Lieferanten,
die aktiv ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO TS 16949, ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 sowie
OHSAS 18001 für Arbeitssicherheit oder gleichwertige Systeme umsetzen.
Umsetzung - Überwachung und Nachweispflicht
Der Lieferant hat auf Anfrage alle notwendigen Informationen zu einer Ersteinschätzung korrekt und umfassend im
Rahmen einer Selbstbeurteilung mitzuteilen.
Er stellt darüber hinaus sonstige Informationen zur Verfügung, die die Einhaltung der Richtlinie für Nachhaltigkeit
nachweisen. BAUTZ GMBH hat das Recht, die Umsetzung dieses Kodex zu kontrollieren und anhand von
Lieferanten-Audits zu überprüfen.
Der Lieferant hat BAUTZ GMBH unaufgefordert über Ereignisse zu unterrichten, die den Grundsätzen der
Richtlinie für Nachhaltigkeit entgegenstehen.
Nichterfüllung
Jeder Verstoß gegen die in der BAUTZ GMBH Richtlinie für Nachhaltigkeit genannten Grundsätze und
Anforderungen stellt eine wesentliche Vertragsverletzung durch den Lieferanten dar. BAUTZ GMBH behält sich
das Recht vor, bei Nichterfüllung der Richtlinie für Nachhaltigkeit Abhilfemaßnahmen zu fordern, die innerhalb
einer von BAUTZ GMBH gesetzten, angemessenen Frist umzusetzen sind. Bei Nichteinhaltung der Frist oder bei
schwerem Verstoß gegen die in der Richtlinie für Nachhaltigkeit genannten Grundsätze und Anforderungen hat
BAUTZ GMBH das Recht, die Zusammenarbeit gegebenenfalls fristlos zu beenden.
Für Fragen und weitere Auskünfte steht wir Ihnen unter OFFICE@BAUTZ-WELDING.COM gerne zur Verfügung.
Als Lieferant wurden wir von Herstellern/AUTOMOBILINDUSTRIE auditiert
Die BAUTZ GMBH erfüllt die Nachhaltigkeitsanforderungen , die seit 2006 im Code of Conduct für
Geschäftspartner und seit 2014 zudem in den Lieferverträgen verankert sind.